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Welche
Leistungen sind in der Rechtsschutz versichert?
Der Versicherungsschutz z.B umfasst:
Schadensersatz-Rechtsschutz:
Dieser fordert Ihre Ansprüche auf Schadenersatz ein, wehrt aber
keine Schadensersatzansprüche ab. Das übernimmt die Privathaftpflicht-Versicherung.
Der Schaden kann materieller (Reparaturkosten, Verdienstausfall, Arztkosten
u.ä.) oder ideeller Natur (Ehrverletzung, Schmerzensgeld u.ä.)
sein.
Arbeits-Rechtsschutz:
Bei außergerichtlichen und gerichtlichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen
verhilft Ihnen der Arbeits-Rechtsschutz zu Ihrem Recht. Dies gilt auch
für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.
Rechtsschutz im Disziplinars- und Standes-Rechtsschutz:
Hierbei handelt es sich um eine spezielle Rechtsschutzform für die
Verteidigung wegen eines Verstoßes gegen das Disziplinar- oder
Standesrecht.
Straf-Rechtsschutz:
Diese Form des Rechtsschutzes vertritt Sie, wenn Sie gegen eine strafrechtliche
Vorschrift verstoßen haben. Für Steuerstraftaten besteht
aber kein Rechtsschutz, weil diese unter den allgemein geltenden sog.
Vorsatz-Ausschluss fallen. Dies gilt für Steuer-Ordnungswidrigkeiten
allerdings nur begrenzt.
Der allgemeine Straf-Rechtsschutz
umfasst Strafvollstreckungsmaßnahmen
jeder Art. Das sind:
Gnaden-, Strafaussetzungs-, Strafaufschub- und Zahlungserleichterungsverfahren,
soweit der Versicherte nicht lediglich mit einer Geldstrafe oder -buße
unter 250,- bestraft wurde.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz vertritt Sie beim Vorwurf einer
Ordnungswidrigkeit. Wenn bestands- oder rechtskräftig festgestellt
wird, dass sie als Versicherter die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich
begangen haben, sind Sie verpflichtet, der Versicherung die Kosten
zu erstatten. Dies betrifft alle Kosten die diese für die Verteidigung
wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht:
Versichert sind die Kosten einer Beratung durch einen in Deutschland
zugelassenen Anwalt z.B. bezüglich Erbschaft, Sorgerecht, Unterhalt
oder Vormundschaft.
Die Kosten werden nur dann
erstattet, wenn die Beratung nicht zu einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit führt.
Beispiel: Die Überprüfung eines Testaments führt
zur Testamentsanfechtung.
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