Rechtsschutzversicherung 77

                       
                     
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FAQ zur Rechtsschutzversicherung  

Kann ich meinen Anwalt bei der Rechtsschutzversicherung frei wählen ?

Nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles können Sie sich selbst einen Rechtsanwalt auswählen (freie Anwaltswahl). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass höchstens die gesetzliche Vergütung gemäß der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) über Ihre Rechtsschutzversicherung gedeckt ist.

Ein Honorar aufgrund einer freien Vereinbarung trägt AdvoCard nur in der Höhe, in der dem Rechtsanwalt eine Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften zugestanden hätte. Ein darüber hinaus vereinbartes Honorar wird somit nicht übernommen.

Wenn Sie keinen Rechtsanwalt kennen, hilft Ihnen die Anwaltshotline (nur bei Kunden) einen entsprechenden Anwalt zu finden.

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