Rechtsschutzversicherung 77 |
|||||||||||
![]() |
|||||||||||
![]() |
vergleichen und sparen ..... berechnen Sie gleich hier Ihren Beitrag zur Rechtsschutzversicherung | ||||||||||
| FAQ zur Rechtsschutzversicherung | |||||||||||
Wie versichere ich der Rechtsschutzversicherung meinen Lebenspartner Sie können Ihren Lebenspartner über Ihre Rechtsschutzversicherung mitversichern, indem Sie den Familien Tarif beantragen. Im Familien-Tarif ist der Lebenspartner gemäß § 15 (2) ARB 2004 beitragsfrei mitversichert. Der Lebenspartner muss im Antrag wenn der Nachname abweichend ist, namentlich aufgeführt werden. Ehepartner mit gleichen Namen müssen nicht separat aufgeführt werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Kinder des Lebenspartners. |
|||||||||||
![]() |
weitere Vergleiche: Hausratversicherung Unfallversicherung Hundehaftpflicht Pferdehaftpflicht Sterbegeldversicherung |
||||||||||
Informationen zur Rechtsschutzversicherung
|
|||||||||||
| AGB Kontakt | Sitemap | ||||||||||