Rechtsschutzversicherung 77

                       
                     
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Wie versichere ich der Rechtsschutzversicherung meinen Lebenspartner

Sie können Ihren Lebenspartner über Ihre Rechtsschutzversicherung mitversichern, indem Sie den Familien Tarif beantragen. Im Familien-Tarif ist der Lebenspartner gemäß § 15 (2) ARB 2004 beitragsfrei mitversichert. Der Lebenspartner muss im Antrag wenn der Nachname abweichend ist, namentlich aufgeführt werden. Ehepartner mit gleichen Namen müssen nicht separat aufgeführt werden.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Kinder des Lebenspartners.

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