Rechtsschutzversicherung 77

                       
                     
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Aussichtslose Prozesse

Lehnt die Versicherung den Rechtsschutz ab, weil die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, gibt es je nach den Versicherungs- bedingungen zwei unterschiedliche Möglichkeiten:
a) Stichentscheid
b) Schiedsverfahren

Achten Sie beim Abschluß darauf, daß der Stichentscheid Grundlage der Bedingungen ist.

Beim Stichentscheid reicht es, wenn Ihr Anwalt darlegt, daß die Klage aussichtsreich ist. Das Schiedsverfahren ist kompliziert und kann am Ende auch dazu führen, daß die Kosten der möglichen Gerichtsentscheidung vom Versicherungsnehmer zu tragen sind.

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