Rechtsschutzversicherung 77

                       
                     
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FAQ zur Rechtsschutzversicherung  
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Was bedeutet die Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung

Nach den Versicherungsbedingungen gilt grundsätzlich eine dreimonatige Wartezeit.
Versicherungsfälle, die in diesen drei Monaten oder vor Vertragsabschluß eingetreten sind, sind nicht mitversichert.

Dies gilt in der Regel nicht, wenn der Versicherungsnehmer eine gleichartige Rechtsschutzversicherung bei einer anderen Versicherung abgeschlossen hatte und ohne zeitliche Unterbrechung die Versicherung wechselt.

Weiterhin gilt die Wartezeit in der Regel nicht beim Schadenersatz-Rechtsschutz, Strafrechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, sowie Beratungs- Rechtsschutz in Familien- und Erbangelegenheiten

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