Rechtsschutzversicherung 77

                       
                     
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FAQ zur Rechtsschutzversicherung  
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Wer ist in der Rechtsschutzversicherung versichert?

Der Versicherungsschutz besteht sowohl für Ihren privaten als auch beruflichen Bereich, sowie für Ihren ehelichen oder im Vertrag genannten, nicht ehelichen Lebenspartner.

Mitversichert sind minderjährige und unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Der Versicherungsschutz besteht jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Kinder eine berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür leistungsbezogenes Entgelt beziehen. Wobei unter "berufliche Tätigkeit" kein Ferienjob, sondern eine auf Dauer angelegte Tätigkeit zu verstehen ist.

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